Aus mit Zweideutigkeit: Bestätigung durch Bischof Fellay

Am Sonntag, dem 29. Januar 2017, hat Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X. (auch genannt Bruderschaft der Apostel Jesu und Mariens), dem privaten französischen Sender TV Libertés ein Interview gewährt; es ist leicht auf dem Internet zu finden (https://www.youtube.com/watch?v=0IlY6rEkgQ8, besonders von Minute 8 bis 14), auf Französisch mit englischen Untertiteln.
Die Worte, welche die öffentliche Meinung am meisten beeindruckt haben – besonders unter den „traditionellen Katholiken“ – waren jene, in welchen der Obere der Bruderschaft etwas malerisch den Stand der Gespräche mit Rom beschrieben hat, die zu einer „Übereinkunft“ mit den Modernisten führen sollen, wie leider allseits bekannt ist . Für diese Übereinkunft fehlt, wie er sagte, nur noch „der Stempel“. Begeisterung bei den Befürwortern, Trauer, Verwirrung und Bestürzung bei den Gegnern der genannten Übereinkunft! Zu unserem Erstaunen haben wir unter diesen Gegnern Personen gefunden, welche noch in jüngster Zeit Befürworter waren. Es kommt sogar manchmal vor, dass solche Gegner weiterhin am Sonntag die ‚Messe‘ eines ‚Priesters‘ besuchen, welcher kraft des Motu proprio Summorum Pontificum zelebriert, oder von Ecclesia Dei abhängt und der folglich Tag für Tag ruhig in einer solchen „Übereinkunft“ lebt.
Die meisten haben die Anspielung auf den famosen Stempel bemerkt, welcher von Seiten J. M. Bergoglios noch fehlt (aber wie lange noch?). Doch nur wenigen ist es aufgefallen, dass Mgr Fellay in aller Ruhe und ohne Umschweife erklärt, dass die Übereinkunft schon seit geraumer Zeit in der Praxis existiert. Er sagt dies unmittelbar bevor er den berüchtigten Stempel erwähnt: „Ich habe dieses Problem mit dem Papst selber besprochen. Wir sind uns beide einig. Es gibt jetzt bereits eine gewisse Anzahl an praktischen Bestimmungen, welche ein Schisma praktisch unmöglich machen. Das heißt, dass wir in der Praxis Rom in täglichen Handlungen unsere Unterwerfung bekunden und zeigen, dass wir diese Autoritäten anerkennen; nicht nur bei der Messe, indem wir den Papst und den Ortsbischof namentlich im Canon der Messe erwähnen; sondern der Papst geht auch mit dem Beispiel voran und gibt uns die Beichtvollmacht. Es gibt auch rechtliche Handlungen. Das ist etwas kompliziert, aber es kann vorkommen, dass ein Priester strafbare Handlungen begeht; und wir haben Beziehungen zu Rom, das uns darum bittet, in diesen Fällen ein Urteil zu fällen. Das sind wirklich normale Beziehungen. Es handelt sich nicht nur um die Beichte. Im vergangenen Sommer ist bestätigt worden, dass der Generalobere in aller Freiheit die Priester der Bruderschaft weihen kann, ohne den Ortsbischof um Erlaubnis fragen zu müssen. Es handelt sich um ein Schreiben aus Rom – es ist nicht von den Dächern verkündet worden – aber es gestattet der Bruderschaft, erlaubter Weise die Weihen zu erteilen (er sagt beides: „frei“ und „erlaubter Weise“). Das sind konkrete Tatsachen, juridisch, kirchenrechtlich, die bereits bestehen. Und die meines Erachtens bereits die Möglichkeit des Schismas ausschließen. Natürlich muss man immer auf der Hut sein, sicherlich.
Die Worte von Mgr. Fellay sind unzweideutig: Bereits jetzt, und seit langer Zeit, gibt es in alltäglichen Handlungen normale Beziehungen von juridischer und kanonischer Art zwischen der Priesterbruderschaft St. Pius X. und den Modernisten, welche Mgr. Fellay als „Heiligen Stuhl“ anerkennt.
Was uns ein wenig beeindruckt, ist die Tatsache, dass uns Mgr. Fellay Recht gibt, während er neulich dem früheren Oberen des italienischen Distrikts der FSSPX widersprochen hat, der behauptet hat, dass die Rede von einer Übereinkunft, die im Schwange ist, ein sicheres Zeichen von Verfolgungswahn sei (http://www.sanpiox.it/vita-del-distretto/1648-intervista-a-don-pierpaolo-petrucci-2).
Wir haben bereits in der Mitteilung unseres Instituts vom 3. September 2015 unter dem Titel „Aus mit der Zweideutigkeit“ (s. Sodalitium n°66, S.26) und im Interview von P. Ricossa in Rivarol n°3259 (s. Sodalitium, ebd. S.19) festgehalten, dass das sogenannte Abkommen und die sogenannte kanonische Regularisierung seit 2015, vielleicht schon viel länger, bereits Tatsachen sind. Wir haben damals geschrieben: „Das berüchtigte Abkommen ist meiner Meinung nach bereits abgeschlossen. Die FSSPX hat schon am 5. Juni 2015 von den Modernisten die Vollmacht erhalten, ihre Mitglieder in erster Instanz zu richten, was ohne Jurisdiktion nicht möglich ist. Sie ist am 17. März 2015 von der Diözese Buenos Aires als Gesellschaft kirchlichen Rechts, die kanonisch errichtet wurde, anerkannt worden. Sie hat am 1. September 2015 die Vollmacht erhalten, während des sogenannten Jahres der Barmherzigkeit Beicht zu hören und die Lossprechung zu geben, und jetzt ist seit dem 20. November (2016) diese Vollmacht dauerhaft gegeben worden, was bedeutet, dass der FSSPX objektiv eine ordentliche Jurisdiktion gegeben worden ist. Vor Kurzem hat sie am 22. Juni anlässlich der Weihen in Zaitzkofen (Deutschland) die offizielle Erlaubnis bekommen, Priesterweihen vorzunehmen, also ist die FSSPX bereits anerkannt.
Es steht nur noch aus, dass die Personalprälatur im offiziellen Rahmen errichtet und für alle, die das noch nicht verstanden haben, offiziell verkündet wird. Auf diese Weise ist man vorgegangen, um die Schwierigkeiten, welche es in der Vergangenheit gegeben hat, zu vermeiden: Starker öffentlicher Widerstand gegen ein Abkommen vom rechten Flügel, der innerhalb der FSSPX gegen eine Aussöhnung ist; und vom linken Flügel, wo die Modernisten einem Abkommen mit den Lefebvristen feindlich gegenüber stehen. Diese Strategie hat sich als sehr wirksam erwiesen und ist ganz im Stil von Bergoglio: Die Theologen streiten lassen, während der Kirchenmann (oder sein Platzhalter) in der Praxis vorprescht“ (vgl. Interview in Rivarol N°3259, 24. Nov. 2016).
Es besteht kein wesentlicher Unterschied mehr zwischen der Priesterbruderschaft St. Pius X. einerseits und der Petrusbruderschaft oder dem Institut vom Guten Hirten (beides Ableger der Piusbruderschaft) oder einem Priester, welcher gemäß dem Motu proprio Summorum Pontificum zelebriert, andererseits. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem Risiko, die Sakramente ungültig zu empfangen: Es gibt in der Priesterbruderschaft St. Pius X. immer mehr „Priester“, welche im neuen Ritus zweifelhaft gültig geweiht worden sind, oder die von Bischöfen geweiht wurden, welche im zweifelhaft gültigen neuen Ritus konsekriert worden sind – ohne dass sie bedingungsweise (sub conditione) geweiht wurden.
Wir können uns aber angesichts dieses traurigen geistigen Schiffsbruchs für so viele Priester und Gläubige wenigstens über die Tatsache freuen, dass die „kirchenrechtliche Normalisierung“ der Bruderschaft Klarheit in diese Situation bringen wird – wenigstens für all jene, welche nicht willentlich blind sind.
Leider aber vergeht die Bruderschaft, doch der Lefebvrismus bleibt (und dieselbe Ursache wird morgen wieder dieselben Wirkungen hervorbringen). Das Abkommen von heute ist die logische Folge aus der Tatsache, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. und ihr Gründer, Mgr. Lefebvre, stets in den Modernisten die rechtmäßige Autorität der Kirche anerkannt haben: in ihren öffentlichen Erklärungen, in ihren liturgischen Feiern („una cum“) und in der Verfolgung der Katholiken (Priester, Seminaristen und Gläubige), welche diese vorgebliche Rechtmäßigkeit anzuerkennen sich weigern.
Bis Bergoglio dem Abkommen seinen „Stempel“ aufdrückt, versucht jeder, der sich auf Mgr. Lefebvre beruft, um „Widerstand zu leisten“, die katholischen Gläubigen um sich scharen. – Doch wohin wollen sie diese führen? Mgr. Williamson (St. Marcel-Initiative) lädt die „Widerständler“ ein, in Bergoglio den hl. Vater anzuerkennen. Er erlaubt ihnen, im Notfall an der neuen Messe Montinis teilzunehmen, deren Gültigkeit angeblich durch unwahrscheinliche eucharistische Wunder beglaubigt wird. Die Zeitschrift „Sì sì no no“, hauptsächliche Stütze von Mgr. Williamson in Italien, hat versucht, nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Rechtmäßigkeit und Erlaubtheit der liturgischen Reform Montinis zu beweisen (Firmung, Eucharistie, Weihen, Letzte Ölung). Diese Behauptungen sind übrigens folgerichtig, denn für sie steht ohne jeden Zweifel fest, dass Paul VI. und alle seine Nachfolger die Stellvertreter Christi und der Erste Sitz sind, welchen niemand richten kann.
Damit gilt für die „Widerständler“; außerhalb der Piusbruderschaft oder in ihrem Innern, in Erwartung des offiziellen „Stempels“, damit sie diese verlassen:

  • Wir haben einen Papst, einen Stellvertreter Christi, Seine Heiligkeit Franziskus, welcher die volle Jurisdiktionsgewalt besitzt, mit welcher er lehrt (und zwar unfehlbar) und regiert;
  • Wir haben in jeder Diözese rechtmäßige Bischöfe, welche mit ihm in Gemeinschaft stehen;
  • In jeder Kirche der Welt wird das Hl. Messopfer gefeiert, einschließlich der Feiern nach dem von Paul VI. promulgierten Ritus, der vollkommen gültig ist und durch himmlische Wunder bekräftigt wird;
  • Wir haben Sakramente – ebenfalls im Ritus Montinis – welche vollkommen erlaubt, rechtmäßig und gültig sind…

Wogegen widerstehen dann aber diese „Widerständler“?
Gegen den Stempel (vorläufig).

4. Februar 2017