Die Klugheit, die als „auriga virtutum“ (Wagenlenker der Tugenden, Anm. d.Ü.) alle anderen Kardinaltugenden lenkt, lässt uns die dem Ziel angemessenen Mittel wählen: Ohne Klugheit gibt es weder die anderen Tugenden, noch kann man das Ziel erreichen, das man sich vorgenommen hat, so erhaben es auch sein mag.
In jüngster Zeit wurden den Gläubigen, die der katholischen Tradition treu sind, von verschiedenen Seiten Ankündigungen gemacht, die uns höchst unklug erscheinen. Die Ankündigungen sind zwar neu, wiederholen aber im Grunde bereits bekannte Sachverhalte. Unser Institut, das von vielen Gläubigen gebeten wurde, seine Meinung zu diesem Thema zu äußern, kann daher nur bekräftigen, was wir von Anfang an vertreten haben, was jedoch vielleicht all jenen nicht bekannt ist, die sich uns erst kürzlich angenähert haben.
Wir beziehen uns einerseits auf die Ankündigung neuer Bischofsweihen durch die Bruderschaft St. Pius X. ohne das sogenannte päpstliche Mandat (seitens des Heiligen Stuhls), ja unter Missachtung des ausdrücklichen Verbots, das von den Besetzern des Apostolischen Stuhls bekräftigt wurde; andererseits auf die verschiedenen Initiativen von „sedisvakantistischen“ Bischöfen im Hinblick auf die Einberufung eines concilium generale imperfectum, eines „unvollkommenen allgemeinen Konzils“ (unvollkommen, insofern es ohne Papst stattfindet) im Hinblick auf die Wahl – aus ihrer Sicht – eines „Papstes“. Die erste Ankündigung legt auch ein Datum für deren Durchführung fest: Die vier Bischofsweihen sollen am 1. Juli stattfinden, während sich die zweite darauf beschränkt, den Boden für dieses „Allgemeine Konzil“ oder „Konklave“ – wie man es auch nennen mag – zu bereiten.
Sagen wir es gleich, um Klarheit zu schaffen: Das Institut „Mater Boni Consilii“ lehnt beide Initiativen entschieden ab, wie es dies übrigens auch in der Vergangenheit bei ähnlichen Initiativen getan hat (von den Bischofsweihen von Msgr. Lefebvre im Jahr 1988 einerseits – vgl. Erklärung vom Juli 1988 – bis hin zu denen von Msgr. Williamson – vgl. Mitteilung vom 20. März 2015 – sowie andererseits gegen die verschiedenen sedisvakantistischen Pseudokonklaven, wie das von Assisi im Jahr 1994).
Der Notstand in der gegenwärtigen Situation der Kirche
Unser Institut erkennt das Vorliegen eines Notstands in der gegenwärtigen Situation der Kirche an. Spätestens seit dem 7. Dezember 1965, mit der „Verkündigung“ der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und anschließend mit den darauf folgenden Reformen (Liturgiereform, neues Kirchenrecht), ist der Apostolische Stuhl rechtlich von einer Person („Papst“ materialiter) besetzt, die nicht den formalen Aspekt des Papsttums besitzt, d. h. das „Mitsein“ seitens Christi, und die daher nicht der Papst (formaliter) ist. Die Kirche befindet sich nicht im Zustand der Ordnung, sondern in einem Zustand des Mangels an Autorität. Unter diesen Umständen muss die von Christus der Kirche anvertraute „Missio“ (Sendung, Anm.d.Ü.) unbedingt fortgesetzt werden, insbesondere durch die Feier der Heiligen Messe und die Spendung der Sakramente, zur Ehre Gottes und zum Heil der Seelen. Aus diesem Grund sind wir, trotz aller Unannehmlichkeiten, die dies mit sich bringen mag, nicht gegen die Weihe von Bischöfen auch ohne päpstliches Mandat (das wegen der Abwesenheit der Autorität unmöglich zu erlangen ist), von Bischöfen, die keinerlei Jurisdiktion besitzen (welche vom Papst ausgeht), sondern lediglich die vollkommene Gewalt des Weihesakraments, um die Sakramente der Priesterweihe und der Firmung zu spenden.
Wenn man der Lehre der Bruderschaft St. Pius X. folgt, besteht dann dieser Notstand?
Die Bruderschaft St. Pius X. bejaht dies. Tatsächlich ist jedoch nicht ersichtlich, wie sie dies begründen kann. Für die Bruderschaft St. Pius X. (dies ist eine Voraussetzung, um Mitglied in ihr zu sein) sind alle Päpste, die seit dem Konzil bis heute den Stuhl Petri innegehabt haben, legitime Päpste, und die nach dem neuen Ritus gefeierte Messe sowie die darin gespendeten Sakramente sind gültig. Daraus folgt:
dass die Kirche auch heute noch von einem legitimen Nachfolger Petri, dem Stellvertreter Christi, geleitet wird, der mit dem Charisma der Unfehlbarkeit ausgestattet ist und die Jurisdiktionsgewalt über alle und jeden einzelnen Gläubigen in Fragen des Glaubens, der Moral und der Disziplin besitzt;
dass etwa 5.000 Bischöfe in Gemeinschaft mit ihm die verschiedenen Diözesen leiten, die von den Priestern der Bruderschaft im Messkanon zusammen mit „Papst“ Leo XIV. als solche genannt werden; in der Vergangenheit wurden zwei nach dem neuen Ritus geweihte Bischöfe als solche aufgenommen und durften in den Häusern der Bruderschaft wohnen;
dass der weltweit gefeierte Messritus (auch der Novus Ordo) gültig ist, ebenso wie die Bischofsweihen, die Priesterweihen und die sakramentalen Lossprechungen: überall auf der Welt wird die Kirche somit von ihren rechtmäßigen Hirten geleitet und durch gültige Sakramente geheiligt;
dass „Papst“ Benedikt XVI. ihnen de facto ermöglicht, „das Experiment der Tradition zu machen“, wie sie es gefordert hatten, indem er die Exkommunikation aufgehoben, die gegen die von Mons. Lefebvre geweihten Bischöfe verhängt worden war, während „Papst“ Franziskus den Priestern der Bruderschaft die Befugnis erteilt hat, Beichte zu hören, Ehen zu segnen, ein Gericht erster Instanz zu unterhalten, sehr oft in katholischen Kirchen aufgenommen zu werden und sogar einige davon zu erhalten;
dass viele Institute, die nach dem traditionellen Messbuch feiern, vom Heiligen Stuhl kanonisch anerkannt wurden und ihre Mitglieder von Bischöfen geweiht werden, die auch von der Bruderschaft als gültig geweiht anerkannt werden und die wahrscheinlich morgen auch Priester der Bruderschaft weihen könnten, sollte die Bruderschaft dies beantragen;
dass, falls die Bruderschaft schließlich für die Weihen auf Bischöfe zurückgreifen wollte, die ausschließlich nach dem alten Ritus geweiht wurden (und warum sollte sie das tun, wenn sie die Weihe nach dem neuen Ritus als gültig ansieht?), es mittlerweile unzählige Bischöfe gibt, die in der sogenannten Tradition geweiht wurden (eigentlich viel zu viele), von denen einige – nämlich jene, die von Mons. Williamson geweiht wurden (der seinerseits in der Bruderschaft von Msgr. Lefebvre geweiht wurde) – dieselben Positionen wie die Bruderschaft hinsichtlich der Legitimität von Leo XIV. und der Gültigkeit der neuen Riten vertreten…
Die Bruderschaft St. Pius X. erklärt, sie sei durch den „Notstand“ gezwungen, vier neue Bischöfe nicht nur ohne päpstliches Mandat, sondern sogar gegen den ausdrücklichen Willen des „Papstes“ zu weihen; doch dieser Notstand ist lediglich jener der Bruderschaft und nicht, wie sie behaupten, der Kirche.
Ein Akt schismatischer Natur
In diesem Zusammenhang ist die Weihe von vier neuen Bischöfen ohne päpstliches Mandat durch die Bruderschaft St. Pius X. ein Akt schismatischer Natur:
zunächst einmal objektiv, weil sie in Gemeinschaft mit Prevost-Leo XIV. vollzogen wird und somit an dessen „kapitalem Schisma“ teilhat;
sodann subjektiv betrachtet, da es sich um einen Akt schwerwiegenden Ungehorsams handelt, der mit der Exkommunikation bestraft wird, gegenüber demjenigen, den sie (wenn auch fälschlicherweise) als Stellvertreter Christi anerkennen. Der Generalobere der Bruderschaft St. Pius X. hat Leo XIV. und den „Kardinal“ Fernandez, Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre (!!), um die Genehmigung für die Weihe der vier Bischöfe gebeten, deren Dossiers vorgelegt wurden: Man kann nicht um eine Genehmigung bitten und damit die Autorität desjenigen anerkennen, an den man sich wendet, wenn man dann dessen Ablehnung nicht berücksichtigt.
Das von einigen „sedisvakantistischen“ Bischöfen betriebene unvollkommene allgemeine Pseudo-„Konzil“
Auch das ist nichts Neues. Schon vor den Bischofsweihen von Mons. Carmona und Mons. Zamora im Oktober 1981 waren einige Gläubige, Priester und später auch Bischöfe der „Sedisvakantisten“ der Ansicht, dass einerseits der Apostolische Stuhl (vollständig) vakant sei – im Allgemeinen seit 1958 –, und andererseits, dass die Notwendigkeit einer Papstwahl bestand und weiterhin besteht; eine Tendenz, die gemeinhin als „Konklavismus“ bezeichnet wird. Meistens blieb dieses Vorhaben reine Theorie, ohne in die Tat umgesetzt zu werden, doch manchmal konkretisierte sich die Absicht durch die Wahl von Gegenpäpsten: Der „ernstzunehmendste“, wenn auch nicht einzige Fall, war das bereits erwähnte „Konklave“ von Assisi, das 1994 einen vorgeblichen Linus II. wählte. Wir würden dieses Thema nicht ansprechen, wäre da nicht die intensive Propaganda für ein neues „Konklave“ oder besser gesagt – mangels Kardinälen – für ein „unvollständiges allgemeines Konzil“, das die „sedisvakantistischen“ katholischen Bischöfe zu diesem Zweck (der Wahl eines Papstes) versammeln soll.
Was uns betrifft, so sind wir niemals diesen Weg gegangen, der zum Schisma, wenn nicht gar zur Lächerlichkeit, führt, und zwar auf der Grundlage des Prinzips, dass nur derjenige, der (rechtlich) die Befugnis hat, den Stuhl für vakant zu erklären, anschließend für die Besetzung (provisio) dieses Stuhls sorgen kann. Nun haben aber nur die residierenden Bischöfe und die Ortsordinarien das Recht, am Konzil teilzunehmen, während Titularbischöfe dieses Recht nur dann haben, wenn sie vom Papst berufen werden, da sie keine Jurisdiktion besitzen. Bischöfe, die in diesem Notstand aufgrund der Vakanz (formaliter) des Päpstlichen Stuhls geweiht wurden, sind weder residierende noch Titularbischöfe (also mit päpstlichem Mandat geweiht) und haben daher keinerlei Recht, den Päpstlichen Stuhl juridisch für vakant zu erklären oder an einem Konzil teilzunehmen – selbst wenn dieses „unvollkommen“ wäre (ohne Einberufung durch den Papst) – und schon gar nicht, einen Papst zu wählen. Hinzu kommt, dass die Eigenschaft (und die Anzahl der Wahlberechtigten) gesichert sein muss, während diese Bischöfe ohne jegliche Ernennung durch die kirchliche Autorität von wem auch immer ohne jegliche Kriterien geweiht werden können und es auch nicht möglich ist, mit Autorität zu unterscheiden, wer rechtmäßig geweiht wurde und wer nicht. Wir hoffen daher, dass die Pläne für ein „Konzil“ bloße Pläne bleiben und nicht in die Tat umgesetzt werden; andernfalls können wir natürlich einen eventuell Gewählten nicht als wahren Papst anerkennen, noch können wir denjenigen die Sakramente spenden, die sich in Gemeinschaft mit ihm wähnen.
Zum Abschluß
Der grassierenden modernistischen Häresie begegnet man nicht mit unüberlegten schismatischen Lösungen. Das Institut hält sich, indem es die eine wie die andere Klippe umschifft, an die weise Position der sogenannten Thesis von Cassiciacum von Monsignor Guérard des Lauriers.